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Die Philosophische Fakultät unterstützt Anträge für einen an der Fakultät angesiedelten ERC Grant. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Bedingungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Forscherinnen und Forscher der PhF, die aufgrund ihres Erfolgs in der ersten Evaluationsphase die ERC-Honorierung der Fakultät erhalten haben, deren Projektantrag auf der zweiten Stufe jedoch abgelehnt wurde, bei einer Wiedereingabe des Antrags die Option auf eine weitere ERC-Honorierung durch die Fakultät. Diese Option besteht nur dann, wenn der Grant beim zweiten Versuch erfolgreich mit der UZH als Host eingeworben wird, wenn der Grant über die gesamte Laufzeit an der UZH angesiedelt wird und wenn die Forscherin oder der Forscher die Mittel für die «Salary Coverage» benötigt.
Die genannten Bestimmungen gelten analog auch für die sog. "Ersatzmassnahmen", die der Schweizerische Nationalfonds für die Dauer der Nicht-Assoziierung der Schweiz in Horizon Europe Forschenden angeboten hat, die geplant hatten, sich mit einer Schweizer Forschungsinstitution als Host um einen ERC Grant zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass der SNSF Starting Grant ab der Ausschreibung 2025 NICHT mehr Teil der "Ersatzmassnahmen" ist, sondern neu die oberste Stufe der SNF-Karriereförderung darstellt (früher: Eccellenza, PRIMA, SNF-Förderprofessur). Daher kann ab der Ausschreibung 2025 für das SNSF Starting Grant kein Anspruch auf ERC-Honorierung mehr geltend gemacht werden.
Es gilt der übliche Budgetvorbehalt.