Navigation auf uzh.ch
Anträge für Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftilche Veranstaltungen können frühestens drei Monate und müssen spätestens bis einen Monat vor der Reise anrechnungswesen@phil.uzh.ch gesandt werden.
Verwenden Sie für den Antrag das Formular Antrag Zuschuss Forschungsreise (DOCX, 74 KB) und senden Sie es mit sämtlichen Beilagen in einer einzigen PDF-Datei (maximal 50 MB) an rechnungswesen@phil.uzh.ch.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich immatrikulierte Doktorierende für Zuschüsse an Reisekosten an die Graduiertenschule wenden.
Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen zu beantragen:
Immatrikulierte Doktorierende müssen sich für Zuschüsse an Reisekosten an die Graduiertenschule wenden, siehe dazu Finanzielle Förderung für Doktorierende (unter «Forschungsunterstützung»).
Für die folgenden Zuschüsse gelten Maximalbeträge:
Für die folgenden Aufwände werden pauschale Zuschüsse gesprochen:
Reisekosten:
Übernachtungen:
Teilnahme- und Nutzungsgebühren:
Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen
Flugreisen müssen zwingend im ClimateSmart.Travel-Tool erfasst werden, weshalb ein Nachweis dafür erforderlich ist in Form eines Screenshots integriert in Ihren Antrag Zuschuss Forschungsreise (DOCX, 74 KB) mit dem entsprechenden PSP-Element G-60001-07-01.
Mindestbetrag
Es besteht kein Anspruch auf eine vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten. Beträge unter hundert Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgevorbehalt.
Bestätigung
Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Standard-E-Mail über den Pauschal-Auszahlungsbetrag (Grundlage für den Zahlungsauftrag an die Finanzabteilung).
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Sie erhalten dementsprechend einen Negativbescheid per E-Mail zu unserer Entlastung.
Versicherung
Die Reiseversicherung ist Sache der Antragsteller:innen.
Informationen über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH finden Sie auf der UZH-Webseite: Versicherung für Dienstreisen und Abordnungen.
Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses an Forschungsreisen erfolgt innert zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags auf dem Dekanat. Die Finanzabteilung erstattet den Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto (IBAN) in Form eines Stipendiums.
Gastvorträge
Anträge für Reisen von Gastdozent:innen müssen zwingend die betreffenden Institute und Seminare stellen.