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Philosophische Fakultät

Seed Money

Bitte beachten Sie: Die Mittel für Seed Money sind  ausgeschöpft. Es können in diesem Jahr keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Die Antragstellung ist  ab Januar 2025 wieder möglich.

Mit Seed Money möchte die Philosophische Fakultät (PhF) die kompetitive disziplinäre und interdisziplinäre Forschung und die europäische Forschung an der PhF fördern.

Antragsberechtigung

Die folgenden Personen können einen Antrag auf Seed Money zur Unterstützung eines kompetitiven Forschungsgesuchs an das Dekanat stellen:

  • an der PhF angestellte Postdoktorandinnen und -doktoranden,  Privatdozentinnen und -dozenten sowie Titularprofessorinnen und -professoren mit Forschungsaufgaben (keine reinen Lehranstellungen), wenn ein Unterstützungsschreiben der Instituts- oder Seminarleitung vorliegt (inkl. Zusicherung erforderlicher Ressourcen für die Durchführung des geplanten Projekts, wie Räume und Infrastruktur ),
  • vom Universitätsrat gewählte Professorinnen und Professoren an der PhF sowie
  • Förderungsprofessorinnen und -professoren an der PhF.

Rahmenbedingungen

Für den Antrag auf Seed Money gelten folgende Rahmenbedingungen für das geplante Forschungsförderungsgesuch:

  • Das Forschungsförderungsgesuch wird im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens auf nationaler Ebene (zum Beispiel SNF-Projektförderung, SNF NCCR, SNSF Starting Grant, SNF Ambizione) oder auf internationaler Ebene (zum Beispiel ERC-Grants und Kollaborativprojekte in Horizon Europe) eingereicht.  Auch Gesuche bei national und international tätigen Stiftungen können mit Seed Money unterstützt werden, wenn die übrigen Rahmenbedingungen erfüllt sind und der Förderentscheid der fraglichen Stiftung auf einem kompetitiven und wissenschaftlichen Standards genügenden Bewerbungsverfahren basiert.
  • Mindestens eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller gehört der PhF an.
  • Das Forschungsförderungsgesuch kommt zumindest teilweise der PhF zugute. Der Anteil am Projektvolumen zugunsten der PhF beträgt auf nationaler Ebene mindestens 400 000 Franken und auf internationaler Ebene mindestens 500 000 Franken.
  • An der Fakultät angestellte Forschende ab der Stufe «Postdoktorierende», die noch keine Professur bekleiden und die nicht auf einer reinen Lehrposition angestellt sind, haben ab dem 1. Juni 2023 die Option, auch Seed Money für Forschungsförderungsanträge mit einem Projektvolumen zugunsten der Fakultät zwischen 150 000 und 400 000 Franken zu beantragen.

Förderbeträge

Antragsberechtigte Postdoktorierende: Forschungsgesuche auf nationaler Ebene von Postdoktorierenden der Fakultät mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF zwischen 150 000  und 400 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 5000 Franken unterstützt werden, Forschungsgesuche auf internationaler Ebene mit Seed Money in  der Höhe von 12 500 Franken.

Alle Antragsberechtigten: Anträge auf nationaler Ebene mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF von mindestens 400 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 10 000 Franken unterstützt werden. Forschungsgesuche auf internationaler Ebene mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF von mindestens 500 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 25 000 Franken unterstützt werden.

Für ein bereits einmal bei einer Förderinstitution eingerichtes, aber abgelehntes Projekt kann ein einziges weiteres Mal Seed Money in der Höhe von 50 Prozent des Maximalbetrags beantragt werden, wenn

  1. die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllt sind und wenn
  2. das Projekt entweder beim ersten Versuch noch nicht mit Seed Money unterstützt worden war oder es beim zweiten Versuch bei einer anderen Förderinstitution eingereicht werden soll als beim ersten.

Die Mittel können frühestens ein Jahr und müssen spätestens sechs Wochen vor der geplanten Gesucheinreichung beantragt werden. Es gilt der Budgetvorbehalt. Ferner dürfen die Mittel nicht für die Anstellung oder die Erhöhung des Beschäftigungsgrades der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers verwendet werden. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verpflichtet sich mit dem Absenden des Antragsformulars, das folgende Vorgehen einzuhalten:

  1. Versand einer elektronischen Kopie des Forschungsgesuchs bis spätestens zwei Wochen vor der Einreichungsfrist an die Antragsunterstützungsstelle am Dekanat zu deren formaler Prüfung an antragsunterstuetzung@phil.uzh.ch,
  2. Deklaration eines wiedereingereichten Forschungsgesuchs als solches im Bemerkungsfeld des Antragsformulars,
  3. Einreichung des Forschungsgesuchs bis zum im Antrag erwähnten Zeitpunkt sowie
  4. Meldung des Entscheids über das Forschungsgesuch an die Antragsunterstützungsstelle am Dekanat an antragsunterstuetzung@phil.uzh.ch.

Antragstellung

Die Antragstellerinnen oder Antragsteller sind gebeten, das Antragsformular auszufüllen. [Achtung: Das Antragsformular ist zur Zeit nicht verfügbar. Der Link wird im Januar 2025 wieder freigeschaltet!] Das Antragsformular ist nur für Angehörige der UZH zugänglich. Bitte klicken Sie auf den Button «SWITCHaai Login» um fortzufahren.

Ansprechperson im Dekanat

Astrid Habenstein, Dr.
Teams E-Mail