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Philosophische Fakultät

Spesenübernahme bei Bahn- und Busreisen

Berechtigung zur Geltendmachung eigener Spesen für Dienstreisen zu Kongressen mit Bahn oder Bus

Ab 1. Januar 2025 übernimmt die Philosophische Fakultät die Spesen für Dienstreisen zu Kongressen mit Bahn oder Bus in Höhe von maximal 1500 Franken pro Jahr und Person für die Angehörigen der Philosophischen Fakultät mit einer Anstellung an der UZH. Ausgenommen sind reine Lehranstellungen.

Die Übernahme der Spesen wird aus der Lenkungsabgabe auf flugbedingte Kohlendioxid-Emissionen finanziert.

Digitalisierte Spesenabrechnung mit Yokoy

Die Spesen werden auf der Grundlage von Originalbelegen über die Anwendung Yokoy zurückerstattet. Anleitungen zu Yokoy und Informationen zum Genehmigungsprozess finden Sie auf der Webseite der Abteilung Finanzen.

Geben Sie in Yokoy als zu belastendes Kostenobjekt (PSP/Kostenstelle) G-60001-07-02 und im Feld «Begründung/Beschreibung» Ihre Personalnummer und den Titel des Kongresses an.

Bitte beachten Sie, dass bei Dienstreisen zu Kongressen mit Bahn oder Bus keine Teilrückerstattung von Auslagen möglich ist. Der Bearbeitungsstatus der Eingaben ist in Yokoy ersichtlich. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Bearbeitung der Spesen.

Bei der Rückerstattung müssen die Bestimmungen des Reglements über die Spesenvergütung an der Universität Zürich (Spesenreglement UZH) eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Informationen und die FAQ zu Spesen.

Versicherung und Abordnung

Die Reiseversicherung ist Sache der Antragstellenden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite «UZH für Mitarbeitende» über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH.

Mitarbeitende der UZH benötigen bei einer Abwesenheit von mehr als fünf Arbeitstagen eine verfügte Abordnung. Bei Fragen und Anliegen zur Abordnung wenden Sie sich bitte an die personalverantwortliche Person Ihres Instituts oder Seminars.

Übernahme der Spesen für Bahn- und Busreisen von externen Referent:innen für Gastvorträge

Ab 1. Januar 2025 übernimmt die Philosophische Fakultät die Bahn- und Busreisespesen von externen Referentinnen und Referenten, die von Angestellten an einem Institut oder Seminar der Fakultät zu einem Gastvortrag eingeladen werden, in Höhe von bis 1500 Franken pro Jahr und einladender Person, sofern die zurückgelegte Bahn- oder Busreisestrecke mindestens 500 Kilometer beträgt. Nicht übernommen werden die Reisespesen von Referentinnen oder Referenten an wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Kongressen, Konferenzen, Tagungen, Symposien, Workshops und Ähnliches. Beiträge zur Finanzierung von Veranstaltungen dieser Art können von der Professorenschaft bei der Hochschulstiftung beantragt werden.

Für die zu einem Gastvortrag eingeladenen externen Referentinnen  oder Referenten gilt das Reglement über die Spesenvergütung an der Universität Zürich (Spesenreglement UZH) sinngemäss.

Die Bahn- und  Busreisespesen der zu einem Gastvortrag eingeladenen externen Referentinnen oder Referenten werden diesen von dem betreffenden Institut oder Seminar mit einem Zahlungsauftrag vergütet. Die Einheiten gewährleisten die Regelkonformität, dokumentieren die Vergütungen in geeigneter Form und verrechnen die Aufwände gebündelt einmal im Semester per Kostengutsprache mit dem Dekanat.