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Auf Antrag der Fakultät können wissenschaftlich ausgewiesene Personen durch die Erweiterte Universitätsleitung zur Titularprofessorin oder zum Titularprofessor ernannt werden. Sie erhalten damit das Recht, den Titel einer Professorin oder eines Professors zu führen.
Informationen zum Ablauf der Verfahren zur Verleihung und Verlängerung der Titularprofessur an der Philosophischen Fakultät enthält das Merkblatt zur Titularprofessur an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 28. Juni 2024.
Merkblatt zur Titularprofessur an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (PDF, 87 KB)
Dr. Selena Rhinisperger
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