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Unter einer Cotutelle de thèse versteht man ein Doktorat, bei dem die Doktorierenden an zwei Universitäten (in der Schweiz und im Ausland) eingeschrieben sind. Die Cotutelle-Doktorierenden promovieren nach den jeweils geltenden Bestimmungen der beiden Partneruniversitäten, reichen aber nur eine Dissertation zur gemeinsamen Beurteilung ein. Die Doktorierenden verbringen einen wesentlichen Teil ihrer Dissertationszeit an der Partneruniversität, wodurch sie ihr persönliches akademisches Netzwerk erweitern und sich intensiv mit den unterschiedlichen Forschungskulturen und akademischen Systemen auseinandersetzen. Das Dissertationsprojekt wird von zwei Betreuungspersonen der beiden Partneruniversitäten betreut. Es gibt nur eine Promotionsprüfung, an der beide Universitäten beteiligt sind. Auf dem Abschlusszeugnis wird vermerkt, dass die Dissertation im Rahmen einer Cotutelle de thèse entstanden ist.
Die Doktorierenden müssen hinreichend begründen, warum zwei Institutionen für den Abschluss des Doktoratsstudiums notwendig sind. Der Mehrwert gegenüber einer regulären Ko-Betreuung muss erkennbar sein.
Eine Cotutelle ist administrativ aufwändig, deshalb muss eine Bewerbung hinreichend begründet werden. Bitte prüfen Sie auch andere Möglichkeiten der Vernetzung und des Austauschs (z.B. ein reguläres Doktorat mit externer Ko-Betreuung; ein Aufenthalt als invited visiting Student (PhD) oder als akademischer Gast.
Sind Sie interessiert an einer Cotutelle an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich, befolgen Sie bitte folgende Schritte:
1. Bewerbung bei der Graduiertenschule
Die Erarbeitung einer Cotutelle-Vereinbarung mit einer Partneruniversität dauert ca. fünf Monate. Eine Vereinbarung kann nur im ersten Jahr des Doktorats abgeschlossen werden. Das bedeutet, das Bewerbungsformular muss spätestens Ende des siebten Monats nach der Immatrikulation im Doktorat bei der Graduiertenschule eingehen. Je früher das Bewerbungsformular eingereicht wird, desto besser.
Ist die UZH die Heimuniversität (Ort der Erstimmatrikulation im Doktorat), muss das Bewerbungsformular innerhalb folgender Fristen eingereicht sein:
Ist die Partneruniversität die Heimuniversität (= Ort der Erstimmatrikulation im Doktorat), muss das Bewerbungsformular spätestens Ende des siebten Monats nach der Immatrikulation an der Partneruniversität bei der Graduiertenschule PhF eingehen. Später eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Senden Sie uns das ausgefüllte Bewerbungsformular (DOCX, 59 KB) an cotutelle@phil.uzh.ch. Anhand dieser Informationen entscheidet die Prodekanin Graduiertenschule, ob die Voraussetzungen für eine Cotutelle erfüllt sind.
2. Cotutelle Agreement
Bewilligt die Prodekanin Graduiertenschule die Bewerbung, kann eine Cotutelle-Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Universitäten erarbeitet werden. Eine Bewilligung durch die Prodekanin Graduiertenschule erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Erarbeitung der Vereinbarung innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen ist (d.h., die Vereinbarung ist bereit für die Unterschriften).
Sobald die Doktorierenden die Zulassungsbestätigung beider Universitäten erhalten haben, unterschreiben alle Beteiligten die Vereinbarung.
3. Immatrikulation
Doktorierende müssen an beiden Universitäten für die gesamte Dauer des Doktorats immatrikuliert sein. Die Gebühren müssen nur an einer Universität bezahlt werden. Besteht für die Partneruniversität keine Immatrikulationspflicht, müssen die Doktorierenden an der UZH die Gebühren für die gesamte Dauer des Doktorats bezahlen. Alle Doktorierenden müssen die Einschreibegebühren und die Semestergebühren für das erste Semester an der UZH bezahlen.
Die Doktorierenden sind verantwortlich für die Zulassung und Immatrikulation an der UZH und an der Partneruniversität. Auch für Cotutelle-Doktorierende gelten die regulären Bewerbungs- und Einschreibefristen für das Doktorat an der UZH:
Informationen zum Doktorat an der Philosophischen Fakultät der UZH
Informationen zur Zulassung zum Doktorat an der UZH
Im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vergibt swissuniversities jährlich Beiträge für Cotutelle de thèse-Projekte, die zwischen schweizerischen und europäischen Hochschulen abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass ein gültiges Cotutelle-Abkommen zwischen den beiden Hochschulen für das betreffende Projekt besteht. Der Zuschuss ist zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten der Doktorierenden und Betreuungspersonen bestimmt. Der Höchstbetrag liegt bei 10'000 CHF pro Projekt.
Anspruchsberechtigung und Antragsunterlagen
Detaillierte Informationen über die Förderungswürdigkeit und die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website von swissuniversities.
Einreichefristen und Kontakt
Die Abteilung Global Affairs UZH ist für die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an das Generalsekretariat von swissuniversities zuständig. Um sich für finanzielle Unterstützung zu bewerben, senden Sie bitte die kompletten Bewerbungsunterlagen als PDF (Bewerbungsformular auch in Word) bis spätestens März 2025 an Thurka Sinnathurai, Global Affairs: thurka.sinnathurai@uzh.ch