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1. Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium setzt ein Masterdiplom oder einen gleichwertigen Abschluss einer staatlich anerkannten universitären Hochschule voraus (vgl. «Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich» (VZS)). Zusätzlich zu den Abschlüssen nach § 33 Abs. 1 VZS berechtigen folgende Abschlüsse zur Zulassung zu einem Doktoratsstudium:
2. Zwingende Voraussetzung für die Zulassung ist auch die verbindliche Zusage zweier Dozierender zur Betreuung des Doktorats, welche die Vorgaben zur Zusammensetzung der Betreuungskommission erfüllen (vgl. unten). Eine Person übernimmt die Hauptbetreuung und eine Person die Ko-Betreuung. Nach erfolgter Zulassung können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ko-Betreuungspersonen zur Kommission hinzugefügt werden.
Die Zulassung erfolgt sur dossier. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Eine Betreuungskommission betreut die Doktorierenden von der Zulassung zum Doktorat bis zur Einreichung des Antrags auf Einleitung des Promotionsverfahrens. Sie unterstützt und berät die Doktorierenden in fachlicher Hinsicht.
Interessieren Sie sich für ein Doktoratsstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich, müssen Sie als erstes zwei Dozierende kontaktieren und sie für Ihr Dissertationsvorhaben gewinnen. Nehmen Sie zuerst mit der Person Kontakt auf, die Sie sich als Hauptbetreuungsperson vorstellen können. Können Sie diese Person für Ihre Hauptbetreuung gewinnen, wird diese Sie bei der Suche nach einer geeigneten Ko-Betreuungsperson unterstützen.
Informationen zu Doktoratsfächern, Forschungsprojekten und Betreuungspersonen an der Philosophischen Fakultät finden Sie unter:
Doktoratsfächer an der PhF
Forschungsschwerpunkte und Institute / Seminare an der PhF
Die Betreuungskommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei promotionsberechtigten Dozierenden, wobei mindestens ein Mitglied eine Professorin oder ein Professor mit interner Promotionsberechtigung sein muss. Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozierende der PhF haben die interne Promotionsberechtigung, zählen jedoch nicht zu den Professorinnen und Professoren.
Eines der beiden Mitglieder muss die Hauptbetreuung übernehmen. Das zweite Mitglied übernimmt die Ko-Betreuung. Die Einsetzung weiterer promotions- oder betreuungsberechtigter Mitglieder zur Ko-Betreuung ist möglich.
Die Hauptbetreuung können Dozierende mit interner Promotionsberechtigung übernehmen:
Professorinnen und Professoren, Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozierende
Die Ko-Betreuung übernehmen können:
Sind zwei Betreuungspersonen gefunden, füllen Sie gemeinsam das Formular "Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung" vollständig aus. Schicken Sie das Formular vor der eigentlichen Bewerbung zum Doktoratsstudium bzw. vor dem Stufenanstieg via E-Mail an die Graduiertenschule (graduiertenschule@phil.uzh.ch). Nach der Genehmigung des Formulars durch die Graduiertenschule (Bearbeitungsdauer ca. 5 Arbeitstage) können Sie sich im UZH-Bewerbungsportal bewerben, Details siehe unten.
Formular Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung (PDF, 2 MB)
Bitte laden Sie das Formular herunter und bearbeiten Sie es mit Adobe Pro oder Adobe Reader. In der Online-Version und mit der Vorschau-App (Mac) funktionieren die Dropdown-Menüs nicht.
Für die Bewerbung benötigen Sie die von der Graduiertenschule genehmigte Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung.
Noch nicht an der Universität Zürich immatrikulierte Bewerberinnen und Bewerber stellen den Antrag auf die Zulassung zum Doktoratsstudium über die Seite Online Bewerbung und Zulassung.
Bitte beachten Sie dieFristen für die Bewerbung zum Doktoratsstudium.
Sind Sie zurzeit bereits an der Universität Zürich immatrikuliert und beabsichtigen einen Übertritt ins Doktoratsstudium, müssen Sie zwingend einen Studiengangs- und Studienprogrammwechsel (Stufenanstieg) in «Meine Anträge» im Studierendenportal beantragen und dort die Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung hochladen. Benützen Sie nicht die Online-Bewerbung.
Bitte beachten Sie dieFristen für den Wechsel ins Doktoratsstudium.
Nach der Zulassung, resp. bei ausländischen Bewerbenden nach der persönlichen Immatrikulation, wird die Rechnung über die Semestergebühren für das erste Semester im Studierendenportal zum Download bereitgestellt.
Nach Zahlungseingang und Verbuchung der Semestergebühren stehen Ihnen die Online Dienste der UZH zur Verfügung (UZH für Studierende).