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Antragstellung: Frühestens drei Monate vor der Dienstleistung bis spätestens einen Monat nach der Dienstleistung.
Doktorierende können Zuschüsse an die Kosten von «Copy Editing» (Lektorat) und Übersetzung von Texten beantragen, die nicht in der Muttersprache verfasst und für das Dissertationsprojekt von zentraler Bedeutung sind.
Antragsberechtigt sind immatrikulierte Doktorierende der Philosophischen Fakultät (auch während der Beurlaubung in der Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 2000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.
Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor der Dienstleistung und bis spätestens einen Monat nach der Dienstleistung an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:
Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.