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Bewerbungsfrist: 10. Februar 2024
Die Graduiertenschule fördert drei Formate von Gruppenaktivitäten für Doktorierende:
Insgesamt können 2024 maximal 15 Gruppen mit einem Betrag von je höchstens 5000 CHF unterstützt werden. Kleinere Summen können ebenfalls beantragt werden. Eine Gruppe besteht aus einem Organisationsteam von mindestens drei (bzw. zwei bei Peer Mentoring Gruppen) an der PhF im Doktorat immatrikulierten Doktorierenden und es wird erwartet, dass darüber hinaus möglichst viele Doktorierende der PhF am Mehrwert der Gruppe teilhaben, z.B. mittels einer öffentlichen Aktivität (Workshop, Podiumsdiskussion, etc.).
Die Aktivitäten der Arbeitsgruppen sind nicht curricular anrechenbar, und es werden keine ECTS Credits dafür vergeben. Wiederholte Anträge sind möglich. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Die geförderten Gruppen stellen sich auf der Website der Graduiertenschule vor: Schaufenster Doktorat.
Die Graduiertenschule stellt Fördermittel für Doktorierende zur Verfügung, die sich im Verlauf des Jahres 2024 in selbstorganisierten Arbeitsgruppen einem gemeinsamen Thema oder Projekt im Forschungskontext widmen. Doktorierende erhalten so die Möglichkeit, eigene Ideen zu realisieren. Gefördert werden u.a. der selbstorganisierte Austausch und die Vernetzung in einem Forschungsbereich mittels der Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.
In der Regel finden die Aktivitäten an der UZH statt. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Zur Umsetzung der durch die Gruppe definierten Ziele werden geeignete Massnahmen und ein entsprechendes Programm formuliert. Dieses kann sich z.B. aus den folgenden Bausteinen zusammensetzen:
Antragsberechtigt sind Gruppen von mindestens drei immatrikulierten Doktorierenden der PhF. Der Antrag (insbesondere das Budget) muss mit einer bzw. einem Doktoratskoordinator:in vorbesprochen werden.
Der Antrag ist als PDF bis zum 10. Februar 2024 per E-Mail einzureichen: graduiertenschule@phil.uzh.ch .
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet bis Anfang März 2024 über die Anträge.
Förderkriterien sind insbesondere die wissenschaftliche Qualität, Relevanz und Originalität des Vorhabens. Bei gleichwertiger Bewertung der Anträge durch die Leitungskommission wird die ausgewogene Verteilung geförderter Arbeitsgruppen unter den Fachausschüssen berücksichtigt.
Das Ziel von Peer Mentoring Gruppen ist die Förderung der wissenschaftlichen Laufbahn in einer Gruppe von angehenden und fortgeschrittenen Forschenden (den «peers»). Die eigeninitiativ gegründeten Gruppen dienen dem Austausch über Bedingungen und Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Karriere und der gemeinsamen Durchführung geeigneter Aktivitäten zum Erwerb der hierfür benötigten Qualifikationen (z.B. methodischer oder überfachlicher Art). Im Zentrum stehen dabei die gegenseitige Unterstützung und der Aufbau eines Netzwerks unter Kolleg:innen. Persönlich erworbenes Wissen und eigene Erfahrungen werden von den Gruppenmitgliedern innerhalb der Peer Mentoring Gruppe weitergegeben. Die Gruppen sollen daher Mitglieder auf verschiedenen Stufen der wissenschaftlichen Karriere umfassen, d.h. sowohl Doktorierende als auch Postdoktorierende.
Bei Peer Mentoring Gruppen handelt es sich in der Regel um überjährige Projekte. Daher ist die Aktivität der Gruppe und die Gewinnung neuer Mitglieder über die Zeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Idealerweise werden im Verlauf die bisherigen Mentees zu Mentors, die ihre Erfahrungen an neue Mitglieder der Gruppe weitergeben. Erfahrungsgemäss sind Gruppengrössen von ca. 12 bis 20 Mitgliedern sinnvoll.
In der Regel finden die Aktivitäten an der UZH statt. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Zur Umsetzung der durch die Gruppe definierten Ziele werden geeignete Massnahmen und ein entsprechendes Programm formuliert. Dieses kann sich z.B. aus den folgenden Bausteinen zusammensetzen:
Antragsberechtigt sind Gruppen von mindestens drei Personen, davon mindestens zwei immatrikulierte Doktorierende der PhF. Auch Postdoktorierende können im Organisationsteam sein und/oder an Aktivitäten der Gruppen teilnehmen.
Die Mittel der Graduiertenschule unterliegen der Jährlichkeit. Bei Peer Mentoring Gruppen ist eine überjährige Perspektive aber sinnvoll. Fortsetzungsanträge sind daher erwünscht.
Der Antrag (insbesondere das Budget) muss mit einer bzw. mit einem Doktoratskoordinator:in vorbesprochen werden
Der Antrag ist als PDF bis zum 10. Februar 2024 per E-Mail einzureichen: graduiertenschule@phil.uzh.ch .
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet bis Anfang März 2024 über die Anträge.
Förderkriterien: Das Aktivitätsprogramm leistet einen Beitrag zur Karriereförderung und fachlichen Weiterbildung der Peers und hat eine längerfristige Perspektive. Bei gleichwertiger Bewertung der Anträge durch die Leitungskommission wird die ausgewogene Verteilung geförderter Arbeitsgruppen unter den Fachausschüssen berücksichtigt.
Die Graduiertenschule stellt Fördermittel für Doktorierende zur Verfügung, die im Verlauf des Jahres 2024 eine Schreibretraite für die konzentrierte Arbeit an der Dissertation organisieren. In der Regel dauert eine Schreibretraite drei Tage.
Antragsberechtigt sind Gruppen von mindestens drei immatrikulierten Doktorierenden der PhF. Der Antrag (insbesondere das Budget) muss mit einer bzw. einem Doktoratskoordinator:in vorbesprochen werden.
Der Antrag ist als PDF bis zum 10. Februar 2024 per E-Mail einzureichen: graduiertenschule@phil.uzh.ch .
Bei gleichwertiger Bewertung der Anträge durch die Leitungskommission entscheidet das Los. 2024 können maximal fünf Schreibretraiten gefördert werden.
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet bis Anfang März 2024.