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Philosophische Fakultät

Kinderbetreuung

Antragstellung: Frühestens drei Monate vor der Reise und bis spätestens einen Monat nach der Reise

Doktorierende können einen Zuschuss in der Höhe von maximal 500 CHF für Kinderbetreuung beantragen, wenn sie mit einem aktiven Beitrag an Kongress, Tagung, Summer School o.ä. teilnehmen (auch an der UZH).

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.

Der Zuschuss ist einsetzbar für:

  • Reise- und Übernachtungskosten von Kindern bzw. den Personen, die zur Betreuung des Kindes mitreisen
  • Betreuungskosten

Antrag

Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor der Reise und bis spätestens einen Monat nach der Reise an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:

  • Anträge für Reisen im November und Dezember müssen bis 1. Dezember eingereicht werden
  • Anträge für Reisen im Januar, Februar, März können erst ab 1. Januar eingereicht werden

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Kinderbetreuung (DOCX, 151 KB)
  2. Bestätigung der aktiven Teilnahme an der Konferenz etc. (Einladung/Programm o.ä.).
  3. Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen im ClimateSmart.Travel-Tool (als Screenshot)

Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.