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Antragstellung: Frühestens drei Monate vor der Reise bis spätestens einen Monat nach der Reise.
An der Philosophischen Fakultät immatrikulierte Doktorierende können einen Zuschuss an die Kosten von verschiedenen Arten von Forschungsreisen beantragen:
Es werden Reisen unterstützt, die für die wissenschaftliche Qualifikation von zentraler Bedeutung sind und weniger als zwei Wochen dauern.
*Voraussetzung für einen Zuschuss an Kongress-, Tagungs- oder Workshopkosten ist in der Regel eine aktive Teilnahme (zum Beispiel durch Vortrag, Paper, Poster, Panel Chair). Ist keine aktive Teilnahme möglich, muss im Antragsformular von der Hauptbetreuungsperson begründet werden, weshalb die Reise für die wissenschaftliche Qualifikation dennoch wichtig ist.
Antragsberechtigt sind immatrikulierte Doktorierende der Philosophischen Fakultät (auch während der Beurlaubung in der Publikationsphase). 2025 kann ein Zuschuss von maximal 1500 Franken pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.
Beantragt werden können Zuschüsse an:
Der Zuschuss wird in Form eines zweckgebundenen Stipendiums gewährt. Über den Antrag wird daher auf der Grundlage eines Budgetplans und unter Berücksichtigung des maximal möglichen jährlichen Antragsbetrags entschieden. Entsprechend ist ein Antrag auch vor der Buchung und Zahlung einer Reise möglich. Eine Abrechnung nach erfolgter Reise entfällt, doch sind die Antragstellenden verpflichtet, für den Fall allfälliger Rückfragen die für die gewährten Zuschüsse relevanten Spesenbelege bis sechs Monate nach der Reise aufzubewahren. Geringfügige Abweichungen vom Budgetplan sind zulässig. Kann die Reise nicht angetreten werden, muss die Graduiertenschule unverzüglich informiert und das Stipendium vollumfänglich zurückgezahlt werden.
*Bitte beachten Sie, dass bei Flugreisen zwingend die Lenkungsabgabe auf flugbedingte Kohlendioxid-Emissionen im Budgetplan berücksichtigt werden muss.
Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor der Reise und bis spätestens einen Monat nach der Reise an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:
Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen zu einer integralen PDF-Datei im Umfang von maximal 50 MB zusammen:
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.
Die Reiseversicherung ist Sache der Doktorierenden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite «UZH für Mitarbeitende» über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH.
Doktorierende mit einer Anstellung an der UZH benötigen bei einer Abwesenheit von mehr als fünf Arbeitstagen eine verfügte Abordnung. Bei Fragen und Anliegen zur Abordnung wenden Sie sich bitte an die personalverantwortliche Person Ihres Instituts oder Seminars.