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Philosophische Fakultät

Kurze Reisen

Antragstellung: Frühestens drei Monate vor der Reise bis spätestens einen Monat nach der Reise.

An der Philosophischen Fakultät immatrikulierte Doktorierende können einen Zuschuss an die Kosten von verschiedenen Arten von Forschungsreisen beantragen:

  • Kongresse, Tagungen, Workshops*
  • Summer / Winter Schools
  • Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen
  • Archiv- / Bibliotheksrecherchen
  • Ausgrabungen / Feldstudien

Es werden Reisen unterstützt, die für die wissenschaftliche Qualifikation von zentraler Bedeutung sind und weniger als zwei Wochen dauern. 

*Voraussetzung für einen Zuschuss an Kongress-, Tagungs- oder Workshopkosten ist in der Regel eine aktive Teilnahme (zum Beispiel durch Vortrag, Paper, Poster, Panel Chair). Ist keine aktive Teilnahme möglich, muss im Antragsformular von der Hauptbetreuungsperson begründet werden, weshalb die Reise für die wissenschaftliche Qualifikation dennoch wichtig ist.

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind immatrikulierte Doktorierende der Philosophischen Fakultät (auch während der Beurlaubung in der Publikationsphase). 2025 kann ein Zuschuss von maximal 1500 Franken pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.

Beantragt werden können Zuschüsse an:  

  • Reisekosten (Zug, Bus, Flug inklusive der zwingend vorgeschriebenen CO2-Lenkungsabgabe*)
  • Übernachtungskosten (inklusive Frühstück)
  • Gebühren für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongresse, Konferenzen, Tagungen, Workshops und Ähnliches)  
  • Kosten für Networking-Aktivitäten im Rahmenprogramm wissenschaftlicher Veranstaltungen, die nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind (zum Beispiel Konferenz-Dinner, Ausflüge und Ähnliches)
  • Nutzungsgebühren für Archive, Museen und Bibliotheken

Der Zuschuss wird in Form eines zweckgebundenen Stipendiums gewährt. Über den Antrag  wird daher auf der Grundlage eines Budgetplans und unter Berücksichtigung des maximal möglichen jährlichen Antragsbetrags entschieden. Entsprechend ist ein Antrag auch vor der Buchung und Zahlung einer Reise möglich. Eine Abrechnung nach erfolgter Reise entfällt, doch sind die Antragstellenden verpflichtet, für den Fall allfälliger Rückfragen die für die gewährten Zuschüsse relevanten Spesenbelege bis sechs Monate nach der Reise aufzubewahren. Geringfügige Abweichungen vom Budgetplan sind zulässig. Kann die Reise nicht angetreten werden, muss die Graduiertenschule unverzüglich informiert und das Stipendium vollumfänglich zurückgezahlt werden.

*Bitte beachten Sie, dass bei Flugreisen zwingend die Lenkungsabgabe auf flugbedingte Kohlendioxid-Emissionen im Budgetplan berücksichtigt werden muss.

Antrag

Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor der Reise und bis spätestens einen Monat nach der Reise an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:

  • Anträge für Reisen im November und Dezember müssen bis 1. Dezember eingereicht werden
  • Anträge für Reisen im Januar, Februar, März können erst ab 1. Januar eingereicht werden

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen zu einer integralen PDF-Datei im Umfang von maximal 50 MB zusammen:

  1. Formular Antrag Kurze Reise (DOCX, 151 KB)
  2. Bei Kongressen, Tagungen oder Workshops: Bestätigung der aktiven Teilnahme (Einladung, Programm oder Ähnliches). Ist keine aktive Teilnahme möglich, muss die Hauptbetreuungsperson im Formular begründen, weshalb die Reise für die wissenschaftliche Qualifikation dennoch wichtig ist.
  3. Bei Flugreisen: Nachweis der Erfassung im ClimateSmart.Travel-Tool (als Screenshot). Bitte geben Sie bei der Erfassung das PSP-Element G-60002-15-02 an. Sind Sie von der CO2-Lenkungsabgabe befreit, geben Sie bitte Code 01 an.

Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt. 

Versicherung und Abordnung

Die Reiseversicherung ist Sache der Doktorierenden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite «UZH für Mitarbeitende» über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH. 

Doktorierende mit einer Anstellung an der UZH benötigen bei einer Abwesenheit von mehr als fünf Arbeitstagen eine verfügte Abordnung. Bei Fragen und Anliegen zur Abordnung wenden Sie sich bitte an die personalverantwortliche Person Ihres Instituts oder Seminars.