Auslaufende Programme im Bachelor
Aufgrund der universitären Studienreform «Bologna 2020» werden einige Studienprogramme nur noch auslaufend angeboten. Auslaufende Programme können Sie nur dann zu Ende studieren, wenn Sie vor Herbstsemester 2019 darauf eingeschrieben waren. Seither ist die Zulassung oder die Rückkehr in ein auslaufendes Programm ausgeschlossen. Ein Wechsel in ein neues Programm ist jederzeit möglich.
Frist: Frühjahrssemester 2023
Für die Beendigung auslaufender Studienprogramme steht Ihnen eine Übergangsfrist zur Verfügung. Innert dieser Frist müssen Sie alle noch für den Abschluss erforderlichen curricularen Studienleistungen, inklusive Bachelor- oder Masterarbeit erwerben. Sofern in der unten stehenden Tabelle nicht anders angegeben, endet diese Frist für die auslaufenden Bachelorprogramme im Frühjahrssemester 2023. Leistungen in nicht auslaufenden Programmen können Sie auch nach Ablauf dieser Frist erbringen, in diesem Fall ist eine Anmeldung zum Abschluss auch noch später möglich.
Auslaufende Programme
| Studienprogramm | Studienbeginn vor HS 2019 (Übergangsregelungen) | |
|---|---|---|
| Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft | ||
| Major 90 | ÜR (PDF, 114 KB) | |
| Deutsche Sprachwissenschaft | ||
| Minor 60 | ÜR (PDF, 140 KB) | |
| Ethnologie | ||
| Minor 30 (letzte akademische Leistung HS21) | ÜR (PDF, 66 KB) | |
| Klassische Archäologie | ||
| Major 120 | ÜR (PDF, 185 KB) | |
| Kunstgeschichte | ||
| Major 90 | ÜR (PDF, 140 KB) | |
| Politikwissenschaft | ||
| Minor 30 (letzte akademische Leistung HS21) | ÜR (PDF, 140 KB) | |
| Russische Sprach- und Literaturwissenschaft | ||
| Major 90 | ÜR (PDF, 145 KB) | |
| Slavische Literaturwissenschaft | ||
| Minor 30 | ÜR (PDF, 141 KB) | |
| Theorie und Geschichte der Fotografie | ||
| Minor 60 | ÜR (PDF, 136 KB) | |
Zweit- bzw. Zusatzstudium
Auch das Zweit bzw. Zusatzstudium wird nur noch auslaufend angeboten und muss während der vorgesehenen Übergangsfrist abgeschlossen werden. Für Studierende in einem Zweit- oder Zusatzstudium auf Bachelorstufe ist der Wechsel in ein entsprechendes Studium auf Masterstufe nicht mehr möglich.
Überfakultäres Studium
Die oben genannten Übergangsfristen gelten auch für Studierende der Philosophischen Fakultät, die an anderen Fakultäten ein oder zwei Minor-Studienprogrammen belegen, und für Studierende anderer Fakultäten bzw. Universitäten, die an der Philosophischen Fakultät ein oder zwei Minor-Studienprogrammen belegen.
Die Ausnahme bilden die Minor-Studienprogramme «Ethik», «Geschichte, Gesellschaft, Politik», «Kulturelle Kontexte» und «Digital Humanities»: Diese Angebote können Studierende anderer Fakultäten bis auf Weiteres auch neu belegen.