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Auslaufende Programme im Master

Aufgrund der universitären Studienreform «Bologna 2020» werden einige Studienprogramme nur noch auslaufend angeboten. Auslaufende Programme können Sie nur dann zu Ende studieren, wenn Sie vor Herbstsemester 2019 darauf eingeschrieben waren. Seither ist die Zulassung oder die Rückkehr in ein auslaufendes Programm ausgeschlossen. Ein Wechsel in ein neues Programm ist jederzeit möglich. 

Frist: Frühjahrssemester 2022

Die Übergangsfrist zum Abschliessen auslaufender Masterprogramme ist per Ende Frühjahrssemester 2022 verstrichen. Mit Ende dieser Frist können Sie keine weiteren Leistungen für auslaufende Masterprogramme mehr erwerben. Eine Anmeldung zum Abschluss ist auch noch später möglich. Leistungen in nicht auslaufenden Programmen können Sie weiterhin erbringen.

Auslaufende Programme

 

Studienprogramm Studienbeginn vor HS 2019 (Übergangsregelungen)
Erziehungswissenschaft: Sonderpädagogik
Minor 15 ÜR (PDF, 139 KB)
Kunstgeschichte Ostasiens
Minor 15 ÜR (PDF, 107 KB)
Niederlandistik
Minor 30 ÜR (PDF, 107 KB)
Persisch
Minor 30 ÜR (PDF, 179 KB)
Philosophie
Minor 15 ÜR (PDF, 106 KB)
Politikwissenschaft
Minor 15 (letzte akademische Leistung HS20) ÜR (PDF, 107 KB)
Psychologie
Minor 15 (letzte akademische Leistung HS 21) ÜR (PDF, 146 KB)

Zweit- bzw. Zusatzstudium

Auch das Zweit bzw. Zusatzstudium wird nur noch auslaufend angeboten und muss während der vorgesehenen Übergangsfrist abgeschlossen werden. Für Studierende in einem Zweit- oder Zusatzstudium auf Bachelorstufe ist der Wechsel in ein entsprechendes Studium auf Masterstufe nicht mehr möglich. 

Überfakultäres Studium

Die oben genannten Übergangsfristen gelten auch für Studierende der Philosophischen Fakultät, die an anderen Fakultäten ein oder zwei Minor-Studienprogrammen belegen,  und für Studierende anderer Fakultäten bzw. Universitäten, die ein oder zwei Minor-Studienprogrammen an der Philosophischen Fakultät belegen.