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Philosophische Fakultät

Nachteilsausgleich

Studieren Sie mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, die sich auf ihr Studium auswirken, können Sie nachteilsausgleichende Massnahmen (NTA) beantragen. Sie stellen dafür jedes Semester für Ihre Module der Philosophischen Fakultät (PhF) einen Antrag.

Direkt zum Antragsformular (Antragsfrist Frühjahrssemester 2025)

Ermächtigung, Datenschutz und Vertraulichkeit

Sollten Sie einen NTA-Antrag bei der PhF einreichen, beachten Sie Folgendes:

  • Sie erklären sich einverstanden, dass sich die involvierten Stellen bei Bedarf austauschen und gegenseitig Akteneinsicht gewähren. Das sind insbesondere das Dekanat der PhF sowie die zuständigen Institute, Seminare und die FSB.
  • Sie nehmen zur Kenntnis, dass das Dekanat aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschliesslich Ihre UZH-Mail-Adresse verwendet. Sie erhalten alle Informationen und Daten über Ihr UZH-Mail zugestellt.

Gemäss dem “need to know”-Prinzip behandeln wir Ihre Daten vertraulich.

Verfahren

  1. Für eine Neuanmeldung oder für eine Änderung des ENTA wenden Sie sich so früh wie möglich an die FSB für einen Beratungstermin. Die FSB bespricht mit Ihnen die NTA auf Basis ärztlicher Zeugnisse, Gespräche und weiterer Informationen. Anschliessend erstellt sie das Formular «Empfehlung Nachteilsausgleich» (ENTA) und ein Gesprächsprotokoll.
  2. Beantragen Sie innert Frist die NTA für die PhF mit unserem Online-Formular. Geben Sie nur Module an, für deren Leistungsnachweise Massnahmen empfohlen wurden. Alle Angaben zu einem Modul finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
  3. Haben Sie das Online-Formular abgeschickt, erhalten Sie innert wenigen Minuten eine E-Mail von uns. Wir informieren Sie darin über die einzureichenden Unterlagen. Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:
    • gültiges ENTA-Formular der FSB
    • aktuelles Gesprächsprotokoll der FSB
    • Arztzeugnisse, medizinische Berichte, fachärztliche Beurteilung, etc. (weniger als 1 Jahr alt, bei Erstantrag oder Änderung des Gesundheitszustands)
    • NTA-Entscheid für Maturitätsprüfungen
  4. Wir prüfen Ihren Antrag und halten Rücksprache mit den Instituten und Seminaren. Der Studiendekan oder die Studiendekanin entscheidet, ob und wie wir die NTA gewähren können.
  5. Den Entscheid schicken wir an Ihre UZH-Mail sowie an die Institute und Seminare.
  6. Die Institute und Seminare setzen die NTA um. Die Organisation der Prüfungen ist abhängig von den NTA und den Prüfungsorten.

Wichtige Hinweise

  • Reichen Sie jedes Semester für Ihre Module an der PhF einen NTA-Antrag ein, auch, wenn das ENTA-Formular für länger als ein Semester gültig ist.
  • Für zweisemestrige Module reichen Sie den NTA-Antrag jeweils im ersten Semester ein.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge müssen wir ablehnen.
  • Gewährte NTA sind für die Studierenden und alle an der Umsetzung beteiligten Stellen verbindlich.
  • Wir prüfen NTA-Anträge nur für Module der PhF. NTA für Module anderer Fakultäten beantragen Sie bei der zuständigen Fakultät. Bitte beachten Sie deren Bestimmungen zu den Fristen und Formalitäten.

Verbindliche Fristen

Reichen Sie Ihren NTA-Antrag bitte innerhalb der entsprechenden Frist ein, ansonsten können wir die Umsetzung nicht gewährleisten. Verspätete oder bei Fristende unvollständige Anträge müssen wir ablehnen.

Was Frist Wie

Antrag für Massnahmen während der Veranstaltung (z.B. Unterlagen in Brailleschrift)

Spätestens bis

  • 1. August für Herbstsemester oder
  • 3. Januar für Frühjahrssemester
Online-Formular
 

Antrag für Massnahmen für Leistungsnachweise (z.B. Verlängerung Prüfungszeit)

Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises, jedoch spätestens bis

  • 15. Oktober für Herbstsemester oder
  • 31. März für Frühjahrssemester

Zuständigkeiten

Die Fachstelle Studium und Behinderung ist die erste Kontaktstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Sie prüft, wie sich Ihre Behinderung oder chronische Krankheit auf Ihr Studium auswirkt.

Die Student Services der Philosophischen Fakultät helfen Ihnen bei Fragen zum Verfahren.

Die Ansprechperson Ihres Instituts oder Seminar beantwortet Ihre Fragen zum Studium, zur Prüfungsorganisation und Umsetzung der Massnahmen. Sie ist auf der letzten Seite des NTA-Entscheids vermerkt.