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Studieren Sie mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, die sich auf ihr Studium auswirken, können Sie nachteilsausgleichende Massnahmen (NTA) beantragen. Sie stellen dafür jedes Semester für Ihre Module der Philosophischen Fakultät (PhF) einen Antrag.
Direkt zum Antragsformular (Antragsfrist Frühjahrssemester 2025)
Sollten Sie einen NTA-Antrag bei der PhF einreichen, beachten Sie Folgendes:
Gemäss dem “need to know”-Prinzip behandeln wir Ihre Daten vertraulich.
Reichen Sie Ihren NTA-Antrag bitte innerhalb der entsprechenden Frist ein, ansonsten können wir die Umsetzung nicht gewährleisten. Verspätete oder bei Fristende unvollständige Anträge müssen wir ablehnen.
Was | Frist | Wie |
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Antrag für Massnahmen während der Veranstaltung (z.B. Unterlagen in Brailleschrift) |
Spätestens bis
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Online-Formular |
Antrag für Massnahmen für Leistungsnachweise (z.B. Verlängerung Prüfungszeit) |
Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises, jedoch spätestens bis
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Die Fachstelle Studium und Behinderung ist die erste Kontaktstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Sie prüft, wie sich Ihre Behinderung oder chronische Krankheit auf Ihr Studium auswirkt.
Die Student Services der Philosophischen Fakultät helfen Ihnen bei Fragen zum Verfahren.
Die Ansprechperson Ihres Instituts oder Seminar beantwortet Ihre Fragen zum Studium, zur Prüfungsorganisation und Umsetzung der Massnahmen. Sie ist auf der letzten Seite des NTA-Entscheids vermerkt.