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Philosophische Fakultät

Bewerbung und Zulassung zum Studium

Wollen Sie ein Masterstudium an der Philosophischen Fakultät beginnen? Die folgenden Informationen erklären Ihnen die Besonderheiten des Zulassungsverfahrens an unserer Fakultät.

Studienprogrammtypen

Ein Masterstudium an der Philosophischen Fakultät umfasst 120 ECTS Credits. Sie können ein Major- (90 ECTS Credits) und einem Minor-Studienprogramm (30 ECTS Credits) oder ein Mono-Studienprogramm (120 ECTS Credits) wählen. Bei den Masterstudienprogrammen unterscheiden wir zwischen diesen Studienprogrammtypen:

Konsekutives Master-Studienprogramm 

  • Schliesst an ein oder mehrere Bachelorstudienprogramme an.
  • Die Zulassung erfolgt auf der Basis eines fachlichen Anforderungsprofils.
  • Ihre Kenntnisse und Kompetenzen aus der Bachelorstufe prüfen wir einzeln. Fehlende Kenntnisse und Kompetenzen legen wir als Auflage fest. Diese müssen Sie nachträglich erwerben.

Spezialisiertes Master-Studienprogramm 

  • Schliesst nicht an ein bestimmtes Bachelor-Studienprogramm an.
  • Es gelten für die Zulassung neben dem fachlichen Anforderungsprofil weitere Voraussetzungen.

Komplementäres Minor-Studienprogramm 

  • Ist weder konsekutiv noch spezialisiert.
  • Ist eine fachliche oder fächerübergreifende Ergänzung zu den Major-Studienprogrammen.
  • Erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Die Zulassung erfolgt ohne Auflagen.

Fachliches Anforderungsprofil

Für die Zulassung zu einem konsekutiven Major- oder Minor-Studienprogramm müssen Sie das fachliche Anforderungsprofil erfüllen. Das fachliche Anforderungsprofil enthält die aus dem Bachelorstudium erwarteten Kenntnisse und Kompetenzen. Bei Major- oder Minor-Studienprogrammen umfasst es höchstens 60 ECTS Credits, bei Mono-Studienprogrammen maximal 120 ECTS Credits. Für gewisse Mono-Studienprogramme müssen Sie ein spezifisches Bachelor-Studienprogramm abgeschlossen haben. Sie finden das Anforderungsprofil in den programmspezifischen Anhängen zur Studienordnung.

Auflagen

Fehlen Ihnen noch Kenntnisse des fachlichen Anforderungsprofils, werden Sie bei der Zulassung zum Masterstudium Auflagen erhalten. Auflagen sind Leistungen der Bachelorstufe, die Sie im Verlauf Ihres Masterstudiums nachholen müssen. Wir empfehlen Ihnen die Auflagen zu Beginn Ihres Masterstudiums zu absolvieren. Die Auflagen dürfen insgesamt höchstens 60 ECTS Credits umfassen. Übersteigen die Auflagen 60 ECTS Credits, wird keine Zulassung erteilt und Ihre Bewerbung abgewiesen.

Bachelorabschlüsse von Schweizer Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

Für eine Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelordiplom einer schweizerischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gelten die oben genannten Kriterien. Zudem wird ein Bachelorabschluss mit mindestens der Gesamtnote 5 (ungerundet) vorausgesetzt.

Sprachliche Anforderungen

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse (Niveau C1) der jeweiligen Hauptunterrichtssprache der gewählten Studienprogramme verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Abteilung Studierende. 

Zuständigkeiten

Die Student Services beantworten Ihre Fragen zur Masterzulassung an der Philosophischen Fakultät.

Die Kanzlei ist zuständig für das Bewerbungsverfahren und für die Zulassung zum Bachelorstudium mit Schweizer Vorbildung.

Die Zulassungsstelle nimmt Ihre Fragen zum Bachelorstudium mit ausländischer Vorbildung entgegen und ist Anlaufstelle für allgemeine Anfragen zur Masterzulassung. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Bewerbung zum Doktoratsstudium.

Die Graduiertenschule hält Informationen zur Zulassung zum Doktoratsstudium an der Philosophischen Fakultät für Sie bereit.