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Dozierende können Mittel für Workshops, Methodenkurse etc. für Doktorierende beantragen, die nicht durch das Lehrdeputat abgedeckt sind. Da es sich um curriculare Lehre handelt, erfolgt die Planung im Rahmen der regulären Doktoratslehrplanung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die bzw. den für Ihr Doktoratsfach zuständigen Koordinator:in wenden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Finanzierung curricularer Lehre auf Doktoratsstufe . (PDF, 91 KB)
Die Graduiertenschule bezuschusst die Einladung von Gästen in Doktoratskolloquien. Dozierende von Doktoratskolloquien können für maximal zwei Gäste die Reise- und Übernachtungskosten beantragen. Als Gäste sind insbesondere die Ko-Betreuungspersonen willkommen, die Projektpräsentationen beiwohnen. Eine Einladung sollte deshalb in Absprache mit den Doktorierenden erfolgen.
Der Antrag muss von der Dozentin bzw. dem Dozenten des Kolloquiums gestellt werden. Das Kolloquium ist eine reine Doktoratsveranstaltung oder eine aus dem MA crossgelistete Veranstaltung im Umfang von mindestens einer SWS. In maximal zwei Sitzungen des Kolloquiums können Gäste eingeladen werden.
Insgesamt stehen für zwei Gäste max. 1000 CHF zur Verfügung. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Antragsformular (DOCX, 150 KB)
Bitte schicken Sie das Antragsformular bis 10. Februar (für Gäste im Frühjahrsemester) bzw. 10. September (für Gäste im Herbstsemester) per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Die eingeladenen Dozierenden schicken spätestens einen Monat nach dem Besuch einen Scan der Originalbelege (Bahnticket, Boardingkarte, Hotelrechnung etc.) an rechnungswesen@phil.uzh.ch. Zusätzlich teilen sie folgende Angaben mit:
Der Betrag wird in der Regel 30 Tage nach dem Eintreffen der Belege auf das genannte Konto überwiesen.
2. Möglich ist auch eine Umbuchung an das Institut/den Lehrstuhl, falls gewünscht. Die Umbuchung muss spätestens einen Monat nach dem Besuch eingereicht werden.
Bei Flugreisen erfassen Sie bitte den Flug im ClimateSmart.Travel-Tool mit Angabe der Kostenstelle G-60002-13-01 und integrieren Sie einen Screenshot der Erfassung in das Gesamt-PDF für die Umbuchung.
Die Graduiertenschule fördert interuniversitäre Doktoratskooperationen (national und international). Bestehende und neue Doktoratskooperationen zwischen einem Doktoratsfach der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich und einer anderen Universität oder Schweizer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule können Mittel für gemeinsame Veranstaltungen beantragen.
Zehn interuniversitäre Doktoratskooperationen können pro Jahr mit je 7’500 CHF gefördert werden. Die Mittel der Graduiertenschule unterliegen der Jährlichkeit. Die Förderung soll jedoch eine mehrjährige Planung für die Kooperationen ermöglichen, daher werden die Mittel für eine Laufzeit von vier Jahren (1. Januar 2025–31. Dezember 2028) gesprochen. Während dieser vier Jahre müssen die Mittel mit einem Bericht jährlich abgerufen werden. Es können bestehende und neue interuniversitäre Doktoratskooperationen beantragt werden, Folgeanträge sind ebenfalls möglich. Die Ausschreibung für die übernächste Laufzeit von 2029–2032 folgt budgetabhängig frühestens 2026 und spätestens 2028.
In der Regel findet einmal jährlich eine aus den Fördermitteln der Graduiertenschule finanzierte gemeinsame Lehrveranstaltung auf Doktoratsstufe statt. Mindestens je drei Doktorierende von der PhF und von der Partnerinstitution nehmen teil.
Der Antrag muss folgende Informationen umfassen:
Die Anträge müssen bis am 10. September 2024 per E-Mail an die Graduiertenschule (graduiertenschule@phil.uzh.ch) eingereicht werden.
Die Leitungskommission der Graduiertenschule prüft die Anträge und entscheidet bis Mitte Oktober 2024 über die Vergabe.
Nach der vierjährigen Förderperiode ist eine weitere Ausschreibung geplant, bei der Folgeanträge möglich sein werden. Alternativ ist für ausgewiesene Einzelfälle ein Antrag auf Verstetigung möglich, wenn die folgenden, vom Fakultätsvorstand beschlossenen Kriterien erfüllt sind.