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Philosophische Fakultät

Dozierende und Betreuungspersonen

Curriculare Lehre (Workshops, Methodenkurse etc.)

Dozierende können Mittel für Workshops, Methodenkurse etc. für Doktorierende beantragen, die nicht durch das Lehrdeputat abgedeckt sind. Da es sich um curriculare Lehre handelt, erfolgt die Planung im Rahmen der regulären Doktoratslehrplanung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die bzw. den für Ihr Doktoratsfach zuständigen Koordinator:in wenden. 

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Finanzierung curricularer Lehre auf Doktoratsstufe . (PDF, 91 KB)

Gäste in Doktoratskolloquien

Eingabefrist

  • Für Gäste im Frühjahrssemester: 10. Februar
  • Für Gäste im Herbstsemester: 10. September 

Die Graduiertenschule bezuschusst die Einladung von Gästen in Doktoratskolloquien. Dozierende von Doktoratskolloquien können für maximal zwei Gäste die Reise- und Übernachtungskosten beantragen. Als Gäste sind insbesondere die Ko-Betreuungspersonen willkommen, die Projektpräsentationen beiwohnen. Eine Einladung sollte deshalb in Absprache mit den Doktorierenden erfolgen.

Rahmenbedingungen

Der Antrag muss von der Dozentin bzw. dem Dozenten des Kolloquiums gestellt werden. Das Kolloquium ist eine reine Doktoratsveranstaltung oder eine aus dem MA crossgelistete Veranstaltung im Umfang von mindestens einer SWS. In maximal zwei Sitzungen des Kolloquiums können Gäste eingeladen werden.

Beantragt werden können:

  • Reisekosten ohne optionale Zusatzleistungen
    • Zug/Nachtzug (im In- und Ausland, innerhalb der Schweiz äquivalent zu Halbtaxpreis)
    • Fernbus (im In- und Ausland)
    • kostengünstige Flüge in der Regel zum Economy Saver Tarif
    • CO2-Lenkungsabgaben
    • keine Taxifahrten 
  • Übernachtungskosten für eine Nacht mit Frühstück in Hotels mittlerer Preisklasse

Insgesamt stehen für zwei Gäste max. 1000 CHF zur Verfügung. Es gilt der Budgetvorbehalt.

Antrag

Antragsformular (DOCX, 150 KB)

Bitte schicken Sie das Antragsformular bis 10. Februar (für Gäste im Frühjahrsemester) bzw. 10. September (für Gäste im Herbstsemester) per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch

Abrechnung

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Die eingeladenen Dozierenden schicken spätestens einen Monat nach dem Besuch einen Scan der Originalbelege (Bahnticket, Boardingkarte, Hotelrechnung etc.) an rechnungswesen@phil.uzh.ch. Zusätzlich teilen sie folgende Angaben mit:

  • Name des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin
  • vollständige Privatadresse des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin
  • Name und Adresse der Bank
  • BLZ
  • Konto-Nummer
  • SWIFT (BIC)-Code
  • IBAN- oder ABA-Nummer

Der Betrag wird in der Regel 30 Tage nach dem Eintreffen der Belege auf das genannte Konto überwiesen. 

2. Möglich ist auch eine Umbuchung an das Institut/den Lehrstuhl, falls gewünscht. Die Umbuchung muss spätestens einen Monat nach dem Besuch eingereicht werden.

Bei Flugreisen erfassen Sie bitte den Flug im ClimateSmart.Travel-Tool mit Angabe der Kostenstelle G-60002-13-01 und integrieren Sie einen Screenshot der Erfassung in das Gesamt-PDF für die Umbuchung.

Interuniversitäre Doktoratskooperationen (2025–2028)

Die Graduiertenschule fördert interuniversitäre Doktoratskooperationen (national und international). Bestehende und neue Doktoratskooperationen zwischen einem Doktoratsfach der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich und einer anderen Universität oder Schweizer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule können Mittel für gemeinsame Veranstaltungen beantragen.
 
Zehn interuniversitäre Doktoratskooperationen können pro Jahr mit je 7’500 CHF gefördert werden. Die Mittel der Graduiertenschule unterliegen der Jährlichkeit. Die Förderung soll jedoch eine mehrjährige Planung für die Kooperationen ermöglichen, daher werden die Mittel für eine Laufzeit von vier Jahren (1. Januar 2025–31. Dezember 2028) gesprochen. Während dieser vier Jahre müssen die Mittel mit einem Bericht jährlich abgerufen werden. Es können bestehende und neue interuniversitäre Doktoratskooperationen beantragt werden, Folgeanträge sind ebenfalls möglich. Die Ausschreibung für die übernächste Laufzeit von 2029–2032 folgt budgetabhängig frühestens 2026 und spätestens 2028.

Voraussetzungen für einen Antrag

  • Die Doktoratskooperation fördert die Vernetzung und Ausbildung der Doktorierenden der PhF, der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der curricularen Lehre
  • Die Doktoratskooperation ist durch eine Vereinbarung zwischen beiden Partnerhochschulen institutionalisiert, und beide Hochschulen sagen zu, sich für die Doktoratskooperation zu engagieren und Ressourcen einzubringen
  • Die Doktoratskooperation ist mit einer längerfristigen Perspektive für mehrere Jahre angelegt

Was kann gefördert werden?

  •  Lehranstellungen für gemeinsame curriculare Lehrveranstaltungen auf Doktoratsstufe
  • Reisekosten der beteiligten Doktorierenden und Dozierenden an die gemeinsamen Lehrveranstaltungen
  • Verpflegungskosten im Rahmen der gemeinsamen Lehrveranstaltung

In der Regel findet einmal jährlich eine aus den Fördermitteln der Graduiertenschule finanzierte gemeinsame Lehrveranstaltung auf Doktoratsstufe statt. Mindestens je drei Doktorierende von der PhF und von der Partnerinstitution nehmen teil. 

Nicht gefördert werden können:

  • Koordinationsleistungen
  • Lehranstellungen von Doktorierenden
  • Honorare und Spesen für Vortragsgäste und Gastdozierende (curriculare Lehrveranstaltungen werden über eine Lehranstellung vergütet)

Antrag

Der Antrag muss folgende Informationen umfassen:

  • Erläuterungen zur interuniversitären Doktoratskooperation
  • Schriftliche Kooperationszusage der Partnerhochschule mit Angabe eingebrachter Ressourcen
  • Programm der gemeinsamen Lehrveranstaltungen und Aktivitäten 2025
  • Budgetplanung 2025 zur Verwendung der Mittel der Graduiertenschule PhF und Angaben, wie allfällig darüber hinausgehende Kosten getragen werden
  • Perspektiven bis 2028
  • Angabe Anzahl potenziell teilnehmende Doktorierender der PhF und der Partnerhochschule

Bewerbungsfrist

Die Anträge müssen bis am 10. September 2024 per E-Mail an die Graduiertenschule (graduiertenschule@phil.uzh.ch) eingereicht werden.

Vergabe

Die Leitungskommission der Graduiertenschule prüft die Anträge und entscheidet bis Mitte Oktober 2024 über die Vergabe.

Ausblick

Nach der vierjährigen Förderperiode ist eine weitere Ausschreibung geplant, bei der Folgeanträge möglich sein werden. Alternativ ist für ausgewiesene Einzelfälle ein Antrag auf Verstetigung möglich, wenn die folgenden, vom Fakultätsvorstand beschlossenen Kriterien erfüllt sind.

Voraussetzungen für eine Verstetigung:

  • Langfristige Doktoratskooperation zwischen mehreren Hochschulen für ein gemeinsames Curriculum für Doktorierende, die an unterschiedlichen Hochschulen eingeschrieben sind
  • Klar definiertes Forschungsprofil
  • Breit getragen von einer Vielzahl von Professuren
  • Mindestanzahl von zehn Doktorierenden seitens PhF
  • Gemeinsames vollständiges Curriculum einschliesslich:
    • Aufnahmeverfahren
    • Langfristig und systematisch geplante curriculare Lehre (nicht nur punktuelle Veranstaltungen)
    • Interdisziplinäres Profil
    • Gemeinsames Abschlussdokument oder Joint Degree
       
  • Matching Funds der Partnerhochschule
  • Einsatz zusätzlicher benötigter Ressourcen durch Institut
  • Vorlage eines überzeugenden Gesamtbudgets
  • Erwünscht:
    • Förderung der internationalen Vernetzung
    • Zu erwartende nationale und internationale Ausstrahlung

Antrags- und Begutachtungsverfahren:

  • Für den Antrag: Nachweis der obigen Voraussetzungen; Entscheid durch Graduiertenschule und Dekan:in
  • Evaluation nach sechs Jahren, ob obige Kriterien nach wie vor erfüllt

Förderung:

  • Langfristige finanzielle Unterstützung der Programmaktivitäten (Lehraufträge, Summer Schools etc.) mit kleineren Beiträgen
  • Jährliche Fördersumme der Graduiertenschule: 10’000-20'000 CHF
  • Werbung für die Kooperationen auf der Webseite der Graduiertenschule