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Antragsstellung: Frühestens drei Monate vor Kauf/Dienstleistung und spätestens einen Monat nach Kauf/Dienstleistung.
Doktorierende können Zuschüsse für folgende Posten beantragen:
Antragsberechtigt sind immatrikulierte Doktorierende der Philosophischen Fakultät (auch während der Beurlaubung in der Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 1000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Die Kombination mehrerer Posten in einem Antrag ist möglich. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.
Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor Kauf/Dienstleistung und bis spätestens einen Monat nach Kauf/Dienstleistung an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:
Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.