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Philosophische Fakultät

Forschungsunterstützung

Antragsstellung: Frühestens drei Monate vor Kauf/Dienstleistung und spätestens einen Monat nach Kauf/Dienstleistung.

Doktorierende können Zuschüsse für folgende Posten beantragen:

  • Kosten für Sprachkurse am Sprachenzentrum UZH/ETH oder an vergleichbaren Institutionen in der Schweiz (auch Online-Kurse sind möglich, sofern die Sprache nicht am Sprachenzentrum angeboten wird)
  • Kosten für Fachliteratur und Fernleihgebühren
  • Kosten für Sammlung, Auswertung und Management empirischer Daten (z.B. Software, Lizenzen; keine Hardware). Bitte beachten Sie: Diese Kosten sollten in der Regel durch das Institut/Seminar bzw. das Projekt oder den Lehrstuhl übernommen werden. Ist das nicht möglich und ist die Dienstleistung/der Kauf für das eigene Dissertationsprojekt notwendig, kann ein Zuschuss beantragt werden.

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind immatrikulierte Doktorierende der Philosophischen Fakultät (auch während der Beurlaubung in der Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 1000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Die Kombination mehrerer Posten in einem Antrag ist möglich. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Im Übrigen gilt der Budgetvorbehalt.

Antrag

Die vollständigen Anträge müssen frühestens drei Monate vor Kauf/Dienstleistung und bis spätestens einen Monat nach Kauf/Dienstleistung an rechnungswesen@phil.uzh.ch gesendet werden.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen während der Zeit des Jahreswechsels:

  • Anträge für November und Dezember müssen bis 1. Dezember eingereicht werden
  • Anträge für Januar, Februar, März können erst ab 1. Januar eingereicht werden

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Forschungsunterstützung (DOCX, 65 KB)
  2. Belege/Offerten, die die Antragssumme erklären 

Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.